Die Neufassung des JMStV sieht vor, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dazu müssen die Anbieter ihre Inhalte in mehrere Altersstufen von “ab 0″ bis “ab 18 Jahren” einteilen. Dies betrifft auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen. Für Inhalte unter zwölf Jahren ist eine Kennzeichnung zwar freiwillig. Wer nicht kennzeichnet, riskiert aber, dass die Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Familien von Inhaltsfilterprogrammen blockiert wird.
Quelle: Golem.de
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